Allgemeine Geschäftsbedingungen
RScom -Net Ihr Internedienstleister 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma Rainer Schmidt, nachfolgend RScom -Net genannt. Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. 2. Vertragsabschluß 2.1. Angebote des RScom -Net sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrages durch RScom -Net kommt ein Vertrag zustande. 2.2. Alle Verträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.3. RScom -Net ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. 3. Pflichten des Kunden 3.1. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. RScom -Net übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht und wird vom Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber RScom -Net auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch der Vermögensschäden. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, RScom -Net sofort über von Ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen von RScom -Net einschließlich der näheren Umstände Ihres Auftretens zu unterrichten. Ergibt die Störungsanalyse, daß die Störung nicht von RScom -Net zu vertreten ist, trägt der Kunde die Kosten der Störungsbeseitigung. 3.3. Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtung aus 3.1. berechtigen RScom -Net zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. 4. Leistungen von RScom -Net 4.1. Die Leistungen von RScom -Net werden in den schriftlichen Verträgen mit dem Kunden vereinbart. 4.2. Die Vergütung der Leistungen von RScom -Net, soweit sie nicht bereits in den Verträgen festgesetzt ist, wird nach der jeweils gültigen Preisliste von RScom -Net berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mit der Bereitstellung der Leistung durch RScom -Net und kann ab diesem Zeitpunkt von RScom -Net in Rechnung gestellt werden. 5.2. Alle Preise verstehen sich wenn nicht anders dargestellt zuzüglich MwSt. in Höhe des jeweils gültigen Satzes. 5.3. Rechnungen von RScom -Net sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 5.4. Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt. 5.5. Pauschale Nutzungsentgelte sind im voraus zum 1.Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. 5.6. Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von RScom -Net ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 6. Zahlungsverzug 6.1. Bezahlt der Kunde zum Fälligkeitstermin nicht, so kann RScom -Net Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Des weiteren kann RScom -Net jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen. 6.2. Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung trotz Fristablauf nicht vollständig, ist RScom -Net berechtigt, den oder die Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. 6.3. Weitere Ansprüche von RScom -Net wegen Verzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. 7. Vertragsdauer und Kündigung 7.1. Verträge über die Leistungen von RScom -Net treten mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft. 7.2. Soweit in den Einzelverträgen keine Vertragsdauer und Kündigungsregel vereinbart wurde, sind die Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, bei Einwahlzugängen mit einer Frist von einem Monat für beide Parteien kündbar. 7.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für RScom -Net liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, in Zahlungsrückstand für länger als einen Monat gerät, zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird. 7.4. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei. 8. Gewährleistung 8.1. RScom -Net gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften. 8.2. RScom -Net verpflichtet sich, die vom Kunden nach 3.2. mitgeteilten Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachzubessern, wenn diese erheblich sind. 8.3. Schlägt die Mängelbeseitigung durch RScom -Net fehl, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. 8.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Erbringung der betroffenen ursprünglichen Leistung. 9. Haftung 9.1. RScom -Net haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlicher Vertreter und beauftragter Mitarbeiter. 9.2. Ansonsten ist eine Haftung von RScom -Net über die Gewährleistungsansprüche nach 8.2. und 8.3. hinaus, insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. 10. Schlußbestimmungen 10.1. Sofern die Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der RScom -Net vor. Dennoch gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ergänzend, auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vetragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. 10.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Vereinbarungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10.3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 10.4. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten hieraus ist Hamburg. RScom -Net ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. 10.5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. |